Anwaltsbüro
Gino Keller
Fürsprecher/Rechtsanwalt lic. iur., LL.M. in internationalem Wirtschaftsrecht CAS Familienrecht
TARIFE (Alle Angaben ohne Gewähr)*  Grundsätzlich ist die Arbeit nach dem Aufwandprizip zu vergüten, wobei ein Stundensatz bei familienrechtlichen Angelegenheiten von mindestens aktuell CHF 301.56 inkl. 7.7% gilt (CHF 280.-- ohne Mwst; gültig bei neuen Mandaten ab 1.01.2022). Dieser Stundensatz kann sich nach Schwierigkeit und/oder Streitwert erhöhen.  Hinzu treten Auslagen für Kopien (CHF 0.50), Kilometerentschädigungen (CHF 0.70/km), Telefonate usw, je zuzüglich Mwst.  Sobald es zu einem Prozess kommt, gilt der staatliche Anwaltstarif, sofern er höher ist, der sich z.B. bei Zivilverfahren nach dem Streitwert richten kann, bei Strafverfahren, Rechtsöffnungen usw. jedoch wieder nach dem Aufwandprinzip. Dieser Tarif ist im Kanton Aargau in der SAR Nr. 291.150 veröffentlicht.  Der Streitwert ist der Betrag, welchen man vor Gericht einklagt, erhöht um den Betrag, den die Gegenseite widerklageweise geltend macht.  Ohne Einigung zwischen Anwalt und Klient gilt das Anwaltskostendekret oder, je nach Fall, der genannte Stundentarif.  Häufig gestellte Frage: Wieso ist der Beizug eines Anwalts oft so teuer?  Zum einen ist der in Rechnung gestellte Aufwand nur ein Teil der effektiven Arbeitszeit des Anwalts/der Anwältin. Zudem ist die Ausbildung, während der kaum Einkommen erzielt werden kann, sehr lange. Ausserdem sind alle Kosten der Büroorganisation zu finanzieren.  Bei den hohen Kosten bei Streitwertmandaten ist der erhöhte Aufwand und das grössere Risiko des Anwalts/der Anwältin, neben einem gewissen sozialen Ausgleich, die Begründung dafür, dass die Anwaltskosten massiv ansteigen können, sobald sich der Streitwert erhöht. Dies, obwohl der Tarif sogar degressiv ausgestaltet ist.  Bitte fragen Sie nach den konkreten Kosten und Tarifen.     * Aufgrund der Regeln betreffend UWG und Kartellrecht sind Tarife der Verbände nicht verbindlich und sind die Kosten inkl. Mwst anzugeben. Klient/In und Anwalt/Anwältin müssen sich einigen. Sekundär gilt das Anwaltskostendekret.

© by Gino Keller 2015/2016/2017/2018/2022